Worauf kommt es in der Prüfung bei der Schutzbekleidung an?

  • mindestens knöchelhohe Motorradschuhe oder -stiefel
  • Motorradhose mit Knie- und wenn möglich Hüftprotektoren
  • eng anliegende Motorradjacke mit einem Rückenprotektor
  • Motorradhandschuhe mit Knöchelschutz
  • Motorradhelm der die ECE-R 22.06 Norm erfüllt

    Doch welche Motorradbekleidung brauche ich für die Fahrstunden oder Prüfung?

    Die Fahrlehrer müssen schon auf die richtige Schutzkleidung der Fahrschüler achten. Doch spätestens bei der Motorradführerscheinprüfung ist Schluss mit falscher Schutzkleidung, denn es gilt seit dem 1. Mai 2014 die Regel, dass jeder der die Fahrerlaubnis-Klasse A, A1, A2 oder auch AM erlangen möchte, geeignete Motorradbekleidung tragen muss. Dieses gilt nicht nur für die Prüfungsfahrt, sondern auch bei jeder Unterrichtsfahrt.

    Ist keine ausreichende Schutzkleidung vorhanden, wird der Antritt der Schulungsfahrt geschweige denn die Prüfungsfahrt verweigert.

    Laut der Straßenverkehrsordnung  §21a ist nur ein Helm verpflichtend auf allen offenen zwei- oder mehrrädrigen Fahrzeugen, die schneller als 20km/h fahren.

    Der Helm muss die sogenannte ECE-Norm erfüllen. Ob dein Helm dieser Anforderung gerecht wird siehst du an einem kleinen Schild mit einem E22-057 oder ECE 2206 Symbol.